Die DIN EN ISO/IEC 17024 Zertifizierung ist für Sachverständige eine Kompetenzzertifizierung auf internationaler Ebene und garantiert eine besonders hohe Qualifikation des Sachverständigen, die regelmäßig durch eine Zertifizierungsstelle überwacht und auf Aktualität überprüft wird.
Kunden, Privatpersonen, Behörden, Unternehmen und Gerichte erhalten dabei die Sicherheit für ein Höchstmaß an Fachkompetenz.
DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige sind bezüglich der Anerkennung Ihrer Qualifikation einem öffentlich bestellten Sachverständigen gleichzusetzen:
In einem Urteil vom Landgericht Hechingen, Aktenzeichen: 1 OH19/15 vom 19.07.2017 wurde vom Gericht betont, dass die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 einen Nachweis der Sachkunde darstellt und somit der öffentlichen Bestellung in nichts nachstehe. Der Antrag, einen Sachverständigen nicht anzuerkennen, weil er nicht öffentlich bestellt ist, wurde zurückgewiesen. Die Beschwerde des Antragstellers gegen das Urteil wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart mit einem Verweis auf die ZPO als nicht zulässig erklärt. Laut ZPO erfolgt die Bestimmung des Sachverständigen durch das Gericht und diese Entscheidung sei nicht anfechtbar.
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Ingenieur- und Sachverständigenbüro
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Dipl.-Ing.(Univ.) Johann Haslauer
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