Erstgespräch/Beratung
Beginnend mit einem unverbindlichen Erstgespräch, mit Fragen zum Thema Immobilien und dessen Bewertung, sowie weiter folgenden Beratung wird der Grundstein unserer Geschäftsbeziehung gebildet.
Gerne begleite ich Sie aktiv bei allen komplexen Themen im Fachbereich: Fenster, Türen und Fassaden aus Kunststoff/ PVC, Holz, Holz/Alu, Kunststoff mit Aluschale, Aluminium, sowie im Fachbereich: Immobilienbewertung. Neben der Erstellung von Gutachten in meinen jeweiligen Fachbereichen, berate ich Sie gerne, bis hin zur Erreichung und Aufklärung Ihrer Belange! Ich stehe Ihnen bundesweit zur Verfügung!
+49 9805 / 932 32 88
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+49 9805 / 932 32 99
...als zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und Dipl.- Ing. (Univ.) Bauingenieur erstelle ich Ihnen individuell und Ihren Bedürfnissen angepasst: Kurzgutachten, gutachterliche Stellungnahmen, Kompaktgutachten, sowie voll umfängliche Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.
Gespräch vereinbarenFür Ihre Immobilie das richtige Gutachten!
Je nach Anforderung und Zweck für die Erfordernis einer Bewertung Ihrer Immobilie, können unterschiedliche Arten von Gutachten von Belange sein.
Gerne berate ich Sie in einen Erstgespräch unverbindlich und kostenfrei über die benötigte Art des Gutachtens in Abhängigkeit Ihrer Anforderungen, wobei Sie angepasst an Ihre Bedürfnisse mein Angebot erhalten.
Immobilienbewertungen zur:
Nach Erstkontakt, angefangen über das Erstgespräch mit Beratung, Festlegung eines auf Sie zugeschnittenen Art des Gutachtens, Durchführung eines Ortstermins, Bearbeitung und Erstellung Ihres Gutachtens, erhalten Sie Ihr Gutachten.
Beginnend mit einem unverbindlichen Erstgespräch, mit Fragen zum Thema Immobilien und dessen Bewertung, sowie weiter folgenden Beratung wird der Grundstein unserer Geschäftsbeziehung gebildet.
Zugeschnitten auf ihr individuelles Anliegen, besprechen wir gemeinsam Lösungsansätze und legen die passende Art des Gutachtens fest.
Zur Erstellung eines Gutachtens, egal welcher Art, ist es notwendig, eine Besichtigung des Bewertungsobjektes durchzuführen, welcher in Form eines gemeinsamen Ortsermins erfolgt.
Für weiter dazu benötigte Unterlagen erhalten Sie von uns entsprechende Angaben. Gerne helfen wir Ihnen bei der Beschaffung.
Nach Durchführung des gemeinsamen Ortstermins und zur Verfügungstellung der objektspezifischen Unterlagen beginnt die Bearbeitung und Erstellung Ihres Gutachtens, je nach vorher festgelegter Art.
Weiter dazu erforderliche Daten werden von uns bei den jeweils regional zuständigen Gutachterausschüssen angefordert. Der Bearbeitungszeitraum bis zur Fertigstellung des Gutachtens wird vorher besprochen und Festgelegt.
Nach Fertigstellung Ihres Gutachtens erfolgt die Übergabe an Sie, wobei wir Ihnen das Gutachten mit dem Ergebnis gerne ausführlich erläutern.
Von Ihnen zur Verfügung gestellte Unterlagen erhalten Sie dabei zurück.
Verkehrswertgutachten oder Vollgutachten eignen sich für:
gerichtlichen Auseinandersetzungen, Angelegenheiten für das Finanzamt, Schenkung, Erbschaft oder Scheidung.
Bei einem Verkehrswertgutachten, oftmals auch Vollgutachten genannt, erhalten Sie die größtmögliche Klarheit zur Wertfeststellung Ihrer Immobilie und es eignet sich in erster Linie bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, Angelegenheiten für das Finanzamt, Schenkung, Erbschaft oder Scheidung.
Der Verkehrswert wird im Baugesetzbuch gemäß § 194 BauGB definiert.
Verkehrswertgutachten stellen die ausführlichste Form der Gutachtenerstellung mit einem Umfang von ca. 60 bis 80 Seiten inklusive Anlage dar.
Kurzgutachten eignen sich für:
zur Vermögensübersicht, Kauf und Verkauf, sowie bei außergerichtlichen Angelegenheiten.
Kurzgutachten sind eine sinnvolle (einfachere) Altenative zum Verkehrswertgutachten/Vollgutachten, wobei mit einem Umfang von ca. 10 bis 20 Seiten überschlägig eine kompakte Werteinschätzung in Kurzform erfolgt.
Kurzgutachten eignen sich nicht zur Vorlage beim Finanzamt und finden keine Verwendung bei Gericht. Ein Kurzgutachten erfüllt nicht formellen Anforderungen eine Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 BauGB.
Kurzgutchten berücksichtigen im Weiteren keine Rechte und Belastungen (Wegerecht, Leitungrechte, Wohnungsrechte, Erbbaurechte, Baulasten, etc., ....). Ausführliche Herleitung und Begründung der Bewertungsansätze erfolgt hierbei nicht.
Wir beraten Sie zum Thema Immobilienbewertung.
Haben Sie Fragen zum Thema "Immobilienbewertung" stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Je nach Anforderungsprofil erstellen wir Ihnen hierzu gerne "gutachterliche Stellungnahmen", z.B. bei Kauf- oder Verkaufsentscheidungen, Entwicklung von unbebauten- und/oder bebauter Grundstücke, etc., ...
Kontaktieren Sie mich gerne! Alternativ können Sie auch das Kontakformular unter der Karte nutzen um mir eine Nachricht zu hinterlassen. Ich rufe Sie auch gerne zurück.
Ingenieur- und Sachverständigenbüro
für Immobilienbewertung
Dipl.-Ing.(Univ.) Johann Haslauer
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