Eine fachgerechte Montage von Fenster, Türen und Fassaden muss nach den „anerkannten Regeln der Technik“ ausgeführt werden. Ein Fassadenbauteil ist dabei in folgende Funktionsebenen unterteilt:
Folgende Mindestanforderungen sind zu beachten und einzuhalten:
Weitere Gegebenheiten, wie Lage des Bauwerks, Wind- und Schlagregenbereich, zusätzlich einwirkende äußere Lasten, angrenzende Bauteile, Dehnungen, Bewegungsaufnahme, verwendete Baumaterialien, sowie Anbauteile (Rollladen, Jalousien, Sonnenschutz, etc.), Anforderungen an Wärme-, Feuchte-, Schallschutz, etc. sind im Einzelfall zu berücksichtigen und bedürfen jeweils einer separaten Betrachtung. Aufgrund genannter unterschiedlichster Einflussfaktoren ist eine Übertragung vorhandener Konstruktionen auf weitere nicht möglich.
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Ingenieur- und Sachverständigenbüro
für Fenster, Türen und Fassaden
Dipl.-Ing.(Univ.) Johann Haslauer
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