Tipps vom Sachverständigen zu Lüftung und Fensterlüftung

Zur Vermeidung energetischer Wärmeverluste gibt es seit der Energieeinsparverordnung ENEV 2009 stetig steigende Anforderungen an die Gebäudehülle in Punkto „Luftdichtheit und Wärmeschutz“. Luftaustausch durch vorhandene Leckargeöffnungen findet im Neubau oder nach Sanierungsmaßnahmen nicht mehr statt. Richtiges und notwendiges Lüften für eine gute Raumluftqualität und zur Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzbildung gewinnt immer mehr an Bedeutung.

Geregelt wird die kontrollierte Wohnraumlüftung in der DIN 1946-6 durch ein Lüftungskonzept (Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen), welches bei Neubauten bereits in der Planung zu berücksichtigen ist. In der Gebäudemodernisierung/ Sanierung von Einfamilienhäusern bei Austausch von mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster oder Abdichtung von mehr als 1/3 der Dachfläche.

Um den Anforderungen der Norm gerecht zu werden, müsste mindestens 4 bis 6 mal innerhalb von 12 Stunden über eine Dauer von 5 bis 10 Minuten eine Quer-, oder Schachtlüftung (freie Lüftung) bei vollständig geöffnetem Fenster erfolgen. Da dies in der Praxis nicht umsetzbar ist, muss die Lüftung durch dezentrale Lüftergeräte oder im Fenster integrierte Lüftersysteme/ Fensterlüfter, oder in Kombination mit anderen Lüftungskomponenten im Gebäude erfolgen.

Eine weitere Art der Wohnraumlüftung ist die ventilatorgestützte Lüftung, die über Abluftanlagen; Zuluftanlagen, bzw. Zu- und Abluftanlagen umgesetzt werden kann.

Lüftungstechnische Maßnahmen sind erforderlich, wenn der:

Volumenstrom durch Infiltration < Volumenstrom zum Feuchteschutz ist!

Nach DIN 1946-6 werden folgende Lüftungsstufen unterschieden:

  • Lüftung zum Feuchteschutz: nutzerunabhängige Lüftung zur Vermeidung von Schimmelpilz-und Feuchteschäden im Gebäude unter üblichen Nutzungsbedingungen. Diese Stufe muß gemäß Norm ständig und nutzerunabhängig sichergestellt sein.
  • Reduzierte Lüftung: nutzerunabhängige Lüftung, zur Erfüllung von Mindestanforderungen an die Raumluftqualität unter üblichen Nutzungsbedingungen. Auslegung für eine freie Lüftung.
  • Nennlüftung: notwendige Lüftung zur Gewährleistung des Bautenschutzes, sowie der hygienischen und gesundheitlichen Erfordernisse bei Normalnutzung der Wohnung. Auslegung für ventilatorgestützte Lüftung im Normalbetrieb. Der Nutzter kann hierzu teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden.
  • Intensivlüftung: dient den Abbau von Lastspitzten, z.B. durch Kochen, Waschen. Auslegung für ventilatorgestützte Lüftung im Maximalbetrieb. Der Nutzter kann hierzu teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden.

Zur Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen ist dringend fachliche Unterstützung anzuraten!!

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